Bleiberecht ist Recht auf Zukunft

Damit dieses Gesetz dann wirklich eine Chance für diese Menschen ist, müssen sie strenge Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen zum Stichtag, 01.01.2022 bereits fünf Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben, müssen innerhalb eines Jahres ihre Passbeschaffung nachweisen können – obwohl dies oft an der mangelnden Mitarbeit der Botschaften scheitert - müssen innerhalb diesen Jahres den Nachweis einer intensiven Arbeitsplatzsuche oder einer Ausbildung erbringen um für ihren Lebensunterhalt sorgen können und sie benötigen ausreichende Deutschkenntnisse. Wird nur eine Voraussetzung nicht erfüllt, fallen diese Menschen sofort in den Status der „Duldung“ zurück und können wieder abgeschoben werden. Selbstverständlich dürfen sie sich auch keine Straftaten zuschulden kommen lassen. In der Zeit bis das Gesetz beschlossen wird, gilt in vielen Bundesländer die Regelung, dass diese Menschen nicht abgeschoben werden können. Nicht so in Baden-Württemberg, wo die Ausländerbehörden diese Entscheidung treffen können. Wir brauchen also auch dafür die Hilfe von Ehrenamtlichen – denn wie immer ist es so, dass ein gut begleiteter Geflüchteter dann eher eine Chance hat, sein dann geregeltes Recht auch durchsetzen zu können. Es gibt also sehr viel zu tun für uns Ehrenamtliche und wir hoffen, dass wir genügend neue Helferinnen und Helfer finden, die diese wertvolle freiwillige Arbeit leisten können und wollen.